Barrierefreiheitserklärung

Das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Horn ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website bghorn.ac.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der unten angeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den Konformitätsanforderungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) idgF vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Archivierte Artikel der früheren Website. Artikel, die aus der früheren Website übernommen wurden (veröffentlicht vor dem Schuljahr 2026/27), enthalten teilweise Bilder ohne Textalternativen (Alternativtexte). Diese Beiträge werden nicht mehr überarbeitet und sind für keine aktiven Verwaltungsverfahren der Schule erforderlich; sie gelten daher als Archive im Sinne des Art. 1 Abs. 4 lit. h der Richtlinie (EU) 2016/2102 und fallen nicht unter deren Anforderungen. Eine nachträgliche Ergänzung der Alternativtexte für den über zehn Jahre umfassenden Bestand würde darüber hinaus eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 3 Abs. 2 WZG darstellen.

Bei neu erscheinenden Artikeln werden Textalternativen für Bilder laufend gepflegt.

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind stets offen für Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit dieser Website. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung hindern, oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglichen Form, wenden Sie sich bitte an:

Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Horn
Puechhaimgasse 21, 3580 Horn
E-Mail: markus.mayr@bghorn.ac.at

Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb von zwei Wochen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf eine Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich per Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wenden. Die FFG prüft, ob die Beschwerde Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes betrifft.

Nutzen Sie dazu das Kontaktformular der Beschwerdestelle.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24.08.2026 erstellt. Grundlage der Erstellung ist eine Selbstbewertung der Schule. Die Erklärung wurde zuletzt am 24.08.2026 überprüft.